Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte für das SJ 2024/25
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Es ist soweit: Die Beantragung der Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2024/25 ist ab dem 27. Mai 2024 online möglich
Eltern, deren Kinder einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27.05.2024 online unter www.ticket-olav.de für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Pinneberg und Stormarn Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragen. Der Antrag muss bis zum 30. Juni 2024 gestellt sein, wenn die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden soll.
Wer muss einen Antrag stellen?
Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder aufgrund eines Umzuges.
Wer muss keinen Antrag stellen?
Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAVAntragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle fordert online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 ca. drei Wochen vor den Sommerferien auf, die bestehenden Daten aus dem Vorjahr zu bestätigen bzw. etwaige Änderungen zu melden.
Fragen?
Weitere Informationen sind auf der Webseite www.ticket-olav.de in den FAQs zu finden. Sollte es nach dem Lesen dieser Informationen / FAQs noch weitere Fragen geben, steht die Schülerbeförderungshotline der Zentrale Stelle Schülerfahrkarten unter der Adresse olav@kreis-rz.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04541 888-288 (montags und mittwochs zwischen 9:00 – 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 – 16:00 Uhr) zur Verfügung.