Elternvertretung

Die Elternvertretung an der Emil-Nolde-Schule

 

An unserer Schule haben Eltern verschiedene Möglichkeiten, sich zu engagieren und aktiv in den Schulalltag einzubringen. So stellen z.B. die Klassenelternvertreter das Bindeglied zwischen Kindern, Eltern und Lehrern ihrer Klassen dar. Bei Konflikten übernehmen sie, wenn nötig, eine Vermittlerrolle und wirken unterstützend bei Problemlösungen.

Sie nehmen an Klassen- und Zeugniskonferenzen teil und können sich als Mitglied in eine der Fachkonferenzen oder die Schulkonferenz wählen lassen.

Der Schulelternbeirat als jahrgangsübergreifendes Gremium setzt sich zusammen aus den Elternvertretern aller Klassen.

Die Aufgaben des Schulelternbeirates sind:

  •     Die allgemeine Erziehungs-und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern.
  •     Anregungen zu geben, Vorschläge zu unterbreiten und zu beraten.
  •     In Zusammenarbeit mit Lehrern und Schulleitung die Schule mitzugestalten, z.B. bei Schulfesten und Informationsveranstaltungen.

Wir sehen Schule und Eltern als sich ergänzende Erziehungspartner und legen viel Wert auf eine gute Kommunikation.

Der Schulelternbeirat (SEB) der Emil-Nolde-Schule besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern :

 

Klassenelternbeiräte / Schulelternbeirat Schuljahr 2022/23

 

Kl.: Vorsitzende(r)
1a Frau Dogan
1b Herr van Lessen
1c  Frau Juppe
2a Herr Esch
2b Frau Lau
2c

Frau Lehming

3a Frau Ulbrich-Stieper
3b

Frau Clar

4a Herr Klamp
4b Frau Fischer
4c Frau Schöttler

 

  
  Vorstand Schulelternbeirat

Frau Kathrin Schöttler 

Vertreter(in): Herr Jan van Lessen

                  
Delegierte für den Kreiselternbeirat

Frau Anita Scholz

 

 

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) Vom 24. Januar 2007
§ 70
Elternvertretungen

(1) Elternvertretungen sind Klassenelternbeirat, Schulelternbeirat, Kreiselternbeirat und Landeselternbeirat.

(2) Durch die Elternvertretungen werden die Eltern der Schülerinnen und Schüler gemeinsam an Erziehung und Unterricht beteiligt. An Landeskrankenhäusern und Justizvollzugsanstalten werden Elternvertretungen nicht gebildet.

(3) Aufgabe der Elternvertretungen ist es, im Rahmen ihres Wirkungskreises

1. das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen und zu vertiefen,
2. das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen,
3. der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten und
5. das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken.

(Quelle)